Zutatenliste: Regeln für das Zutatenverzeichnis auf Lebensmitteln

Die Zutatenliste (auch Zutatenverzeichnis genannt) auf einem Lebensmitteletikett gibt an, welche Zutaten im Produkt enthalten sind. Alle Zutaten werden in absteigender Reihenfolge ihres Gewichtsanteils aufgeführt, mit klaren Regeln für Zusatzstoffe, Aromen, Allergene und zusammengesetzte Zutaten. Was ist Pflicht und was sind die Ausnahmen? Wie bringst du alles korrekt aufs Etikett?

Auf einen Blick: Regeln für die Zutatenliste

Was sind die Grundregeln? Zutaten in absteigender Reihenfolge ihres Gewichtsanteils. Allergene immer fett oder unterstrichen. Mindestschriftgrösse 1,2 mm (x-Höhe).

Wichtigste Ausnahmen: Wasser unter 5 % darf am Ende stehen. Zutaten unter 2 % in beliebiger Reihenfolge. Gewürze/Kräuter unter 2 % müssen nicht aufgeschlüsselt werden.

QUID-Pflicht? Ja, wenn eine Zutat in der Produktbezeichnung vorkommt oder für die Charakterisierung wesentlich ist (z. B. "Erdbeerjoghurt" - Prozentangabe der Erdbeeren erforderlich).

Häufige Fehler: Allergene nicht fett gedruckt, QUID vergessen, pflanzliche Öle nicht aufschlüsseln, gehärtete Fette nicht angeben, Schriftgrösse zu klein.

1. In welcher Reihenfolge müssen Zutaten aufgeführt werden?

Zutaten müssen gemäss Verordnung (EU) 1169/2011, Artikel 18 in absteigender Reihenfolge ihres Gewichtsanteils angegeben werden, wie sie bei der Herstellung des Produkts vom Hersteller verwendet wurden.

Wichtigste Ausnahmen von der Reihenfolge

  • Zugesetztes Wasser unter 5 % darf am Ende aufgeführt werden, sofern es im Endprodukt keine technologische Wirkung mehr hat.
  • Zutaten unter 2 % dürfen nach den Hauptzutaten in beliebiger Reihenfolge aufgeführt werden.
  • Gewürz- oder Kräutermischungen dürfen als "Gewürze" oder "Kräutermischung" ohne Aufschlüsselung angegeben werden, solange sie weniger als 2 % des Endprodukts ausmachen.
    Bei mehr als 2 % müssen die Zutaten einzeln angegeben werden. Wenn kein Bestandteil überwiegt und die Angabe nicht irreführend ist, darf die Reihenfolge mit dem Hinweis "in veränderlichen Gewichtsanteilen" abweichen.
  • Pflanzliche Öle und Fette dürfen als Gruppe angegeben werden, z. B. "pflanzliche Öle (Sonnenblume, Raps)".
    • Alle verwendeten Öle müssen innerhalb der Gruppenbezeichnung einzeln benannt werden, in der Reihenfolge ihres Gewichtsanteils.
    • Ist ein Öl oder Fett ganz gehärtet oder teilweise gehärtet, muss dies ausdrücklich angegeben werden, z. B. "pflanzliche Öle (teilweise gehärtetes Palmfett, Sonnenblumenöl)".
    • Wenn die Anteile der verwendeten Öle variieren können, darf der Hinweis "in veränderlichen Gewichtsanteilen" ergänzt werden, sofern alle Öle genannt werden.

Häufig gestellte Fragen

Wann darf zugesetztes Wasser am Ende stehen?

Wenn es weniger als 5 % des Endprodukts ausmacht und keinen Einfluss auf Struktur, Haltbarkeit oder andere technologische Eigenschaften hat.

Wie müssen mehrere pflanzliche Öle angegeben werden?

Innerhalb der Gruppenbezeichnung müssen alle verwendeten Öle einzeln in der Reihenfolge ihres Gewichtsanteils genannt werden, z. B. "pflanzliche Öle (Sonnenblume, Raps)".

Was muss ich bei ganz oder teilweise gehärtetem Fett angeben?

Ist ein Öl oder Fett ganz oder teilweise gehärtet, muss dies ausdrücklich angegeben werden, z. B. "pflanzliche Fette (teilweise gehärtetes Palmfett)".

Wann darf ich "in veränderlichen Gewichtsanteilen" verwenden?

Diese Angabe ist bei Gewürz- oder Kräutermischungen (sofern kein Bestandteil überwiegt) und bei pflanzlichen Ölen zulässig, wenn alle verwendeten Sorten aufgeführt werden. Die Formulierung darf nur verwendet werden, wenn das Verhältnis der Zutaten tatsächlich variieren kann.

2. Wie deklarierst du zusammengesetzte Zutaten?

Zusammengesetzte Zutaten sind Zutaten, die selbst aus mehreren Bestandteilen bestehen, z. B. Ketchup, Margarine oder Schokolade.

Möglichkeiten der Angabe

  • Schlüssle alle Unterzutaten direkt in der Hauptzutatenliste auf, z. B.:
    Tomaten, Essig, Zucker, Salz.
  • Oder nenne die zusammengesetzte Zutat gefolgt von den Unterzutaten in Klammern, z. B.:
    Ketchup (Tomaten, Essig, Zucker, Salz).

Ausnahmen von der Aufschlüsselung

  • Gewürz- und Kräutermischungen unter 2 % müssen nicht aufgeschlüsselt werden. Sie dürfen als Gruppe angegeben werden, z. B. "Gewürze", und du darfst angeben, dass sie in veränderlichen Gewichtsanteilen vorkommen.
  • Zusammengesetzte Zutaten mit gesetzlicher Freistellung müssen nicht aufgeschlüsselt werden, sofern sie weniger als 2 % des Endprodukts ausmachen und unter eine gesetzlich festgelegte Zusammensetzung fallen, wie bei Margarine, Schokolade, Butter oder Käse.
    (Siehe Anhang VII, Teil E der Verordnung (EU) 1169/2011)

Wichtig: Allergene innerhalb zusammengesetzter Zutaten müssen immer ausdrücklich angegeben werden, auch wenn eine Aufschlüsselung nicht vorgeschrieben ist.

Häufig gestellte Fragen

Wann muss ich eine zusammengesetzte Zutat nicht aufschlüsseln? Wenn sie weniger als 2 % des Endprodukts ausmacht und es sich um ein gesetzlich geregeltes Produkt handelt, z. B. Margarine oder Schokolade.

Müssen Allergene immer separat angegeben werden? Ja. Auch wenn eine zusammengesetzte Zutat nicht aufgeschlüsselt wird, müssen enthaltene Allergene einzeln und deutlich sichtbar angegeben werden.

3. Was sind die Lesbarkeits- und technischen Anforderungen?

Gemäss Artikel 13 der Verordnung (EU) 1169/2011 muss die Etikettierung klar und gut lesbar sein, damit Verbraucher die Informationen leicht verstehen können.

  • Mindestschriftgrösse: Die x-Höhe des Textes muss mindestens 1,2 mm betragen. Bei Verpackungen mit einer grössten Oberfläche von weniger als 80 cm² darf eine Mindesthöhe von 0,9 mm verwendet werden.
  • Kontrast: Zwischen Textfarbe und Hintergrund muss ein ausreichender Unterschied bestehen, um die Lesbarkeit sicherzustellen.
  • Sprache: Die Pflichtangaben zur Lebensmittelinformation müssen in der Amtssprache oder den Amtssprachen des Mitgliedstaats angegeben werden, in dem das Produkt verkauft wird (in Deutschland: Deutsch).

Häufig gestellte Fragen

Was bedeutet die Mindestschriftgrösse genau?

Die x-Höhe (die Höhe des Kleinbuchstabens "x") in der gewählten Schriftart muss mindestens 1,2 mm betragen, damit der Text ohne Vergrösserungsmittel lesbar ist.

Wann darf eine kleinere Schriftgrösse verwendet werden?

Nur wenn die grösste Oberfläche der Verpackung kleiner als 80 cm² ist, darf die Mindestschriftgrösse auf 0,9 mm verringert werden.

Muss ich in Deutschland immer Deutsch für Etiketten verwenden?

Ja, die Lebensmittelinformation muss auf Deutsch verfügbar sein, es sei denn, das Produkt wird ausschliesslich in einem Gebiet verkauft, in dem eine andere Amtssprache üblich ist.

4. Welche Zutaten musst du anders angeben?

Für bestimmte Gruppen von Zutaten gelten zusätzliche Regeln für die Angabe auf dem Etikett, wie in Verordnung (EU) 1169/2011 festgelegt.

Kategoriebezeichnungen

Einige Zutaten dürfen unter einer allgemeinen Bezeichnung angegeben werden, z. B. "Gewürze", "pflanzliches Öl" oder "Milcheiweiss". Besteht Verwechslungs- oder Irreführungsgefahr, müssen die spezifischen Zutaten dennoch angegeben werden (z. B.: pflanzliches Öl (enthält Palmöl, Rapsöl)).

Enthält eine Zutat ein Allergen, muss dieses ausdrücklich genannt werden, z. B. Gewürze (enthält Senf).

Häufig gestellte Fragen

Wann müssen spezifische Zutaten innerhalb einer Kategoriebezeichnung angegeben werden?

Wenn Irreführungsgefahr besteht oder die Zutat ein Allergen enthält.

Zusatzstoffe

Zusatzstoffe müssen immer mit dem Funktionsnamen (z. B. Konservierungsstoff, Antioxidationsmittel) und dem spezifischen Namen oder der E-Nummer angegeben werden (z. B. Konservierungsstoff (E250)).
Bei mehreren Funktionen wird die Hauptfunktion angegeben, z. B.: Ascorbinsäure als Antioxidationsmittel (Verordnung (EG) 1333/2008).

Aromen

Verwende standardmässig den Begriff "Aroma".
Weitere Spezifizierung bei Bedarf:

  • Raucharoma muss immer angegeben werden.
  • Natürliches X-Aroma darf nur verwendet werden, wenn mindestens 95 % aus der Quelle X stammen.
  • Natürliches Aroma darf ohne Quellenangabe bei natürlichem Ursprung verwendet werden (Verordnung (EG) 1334/2008).

Nano-Zutaten

Zutaten, die absichtlich in Nanoform (100 nm oder kleiner) hergestellt wurden, müssen mit (Nano) hinter dem Zutatennamen angegeben werden.
Nanopartikel, die bei Standardverfahren wie Homogenisierung entstehen, müssen nicht gesondert angegeben werden (Verordnung (EU) 2015/2283).

Allergene

Allergene müssen immer ausdrücklich und sichtbar angegeben werden, auch innerhalb zusammengesetzter Zutaten. Verwende eine deutliche Hervorhebung wie Fettdruck, Unterstreichung oder GROSSBUCHSTABEN.
Beachte die 14 gesetzlichen Allergene, darunter glutenhaltiges Getreide, Milch, Soja, Nüsse und Ei.

Häufig gestellte Fragen zu Allergenen

Müssen Allergene immer angegeben werden, auch innerhalb zusammengesetzter Zutaten?

Ja, Allergene müssen immer ausdrücklich sichtbar sein, unabhängig von der Aufschlüsselung.

Darf man ein Allergen in einer Kategoriebezeichnung wie "Gewürze" verstecken?

Nein, Allergene müssen separat benannt werden, auch innerhalb von Kategoriebezeichnungen.

5. Wann ist QUID Pflicht?

Gemäss Artikel 22 der Verordnung (EU) 1169/2011 muss in bestimmten Fällen der Prozentanteil einer Zutat auf dem Etikett angegeben werden. Dies wird als Quantitative Zutatendeklaration (QUID) bezeichnet.

Eine Prozentangabe ist Pflicht:

  • Wenn eine Zutat in der Bezeichnung des Produkts genannt wird.
    Beispiel: Erdbeerjoghurt (enthält 15 % Erdbeeren).
  • Wenn eine Zutat für die Charakterisierung des Produkts wesentlich ist.
    Beispiel: Zartbitterschokolade (mind. 45 % Kakaobestandteile).

Die angegebene Menge bezieht sich auf das Gewicht der Zutat zum Zeitpunkt der Verwendung bei der Herstellung, sofern nicht anders angegeben.

Häufig gestellte Fragen zu QUID

Wann muss ich den Prozentanteil einer Zutat angeben?

Wenn die Zutat in der Bezeichnung des Produkts genannt wird oder für die charakteristischen Eigenschaften wesentlich ist.

Muss ich den Prozentanteil auch angeben, wenn ich die Zutat auf der Verpackung abbilde?

Ja, wenn eine Abbildung (z. B. Erdbeeren auf einer Joghurtverpackung) den Eindruck erweckt, dass die Zutat enthalten ist, kann eine QUID-Angabe verpflichtend sein.

6. Wann ist eine Zutatenliste nicht Pflicht?

In einigen bestimmten Fällen ist eine Zutatenliste auf dem Etikett nicht vorgeschrieben. Diese Ausnahmen sind in Verordnung (EU) 1169/2011 festgelegt.

Eine Zutatenliste ist nicht erforderlich für:

  • Frische Produkte, die unverarbeitet sind, z. B. ungeschältes und ungeschnittenes Gemüse und Obst.
  • Minimal verarbeitete Produkte, z. B. Käse ohne zugesetzte Zutaten (ausser Salz bei nicht frischem Käse).
  • Alkoholische Getränke mit einem Alkoholgehalt von mehr als 1,2 %.

Obwohl bei diesen Produkten keine Zutatenliste vorgeschrieben ist, gelten manchmal gesonderte Anforderungen an die Allergenkennzeichnung oder die spezifische Produktkennzeichnung.

Hinweis: Für Wein gelten zusätzliche Kennzeichnungsvorschriften. Mehr zu den Regeln für die Weinkennzeichnung.

Häufig gestellte Fragen

Muss ich bei frischem Gemüse oder Obst immer eine Zutatenliste angeben?

Nein, wenn das Produkt unverarbeitet ist (z. B. ein Apfel oder ein Brokkoli ohne Schnitt- oder Schälbearbeitung), ist keine Zutatenliste vorgeschrieben.

Ist eine Zutatenliste bei Käse Pflicht?

Nur wenn bei der Herstellung zusätzliche Zutaten zugesetzt wurden, z. B. Kräuter, Gewürze oder Zusatzstoffe.

Sind alkoholische Getränke vollständig von der Kennzeichnung befreit?

Nein, obwohl eine Zutatenliste nicht vorgeschrieben ist, müssen Allergene wie Sulfite oder Milchbestandteile gesondert angegeben werden. Für Wein gelten zusätzliche Regeln.

7. Welche freiwilligen Angaben darfst du aufs Etikett setzen?

Neben den Pflichtangaben dürfen Hersteller freiwillige Angaben auf dem Etikett machen, z. B. bestimmte Claims. Diese Angaben müssen jedoch strenge Anforderungen erfüllen, um Verbraucher nicht in die Irre zu führen, wie in Verordnung (EU) 1169/2011 festgelegt.

Freiwillige Angaben dürfen nicht:

  • Hinsichtlich der Merkmale des Produkts irreführend sein (z. B. Zusammensetzung, Eigenschaften, Herkunft).
  • Verwirrung über Art, Identität oder Zusammensetzung des Produkts erzeugen.
  • Platz einnehmen, der für Pflichtangaben benötigt wird.

Beispiele für freiwillige Angaben:

  • "Ohne Zuckerzusatz"
  • "Fettfrei"
  • "Ballaststoffreich"

Bei der Verwendung freiwilliger Claims muss der Hersteller nachweisen können, dass die Angabe sachlich korrekt und rechtlich zulässig ist.

Häufig gestellte Fragen

Darf ich Claims wie "ohne Konservierungsstoffe" immer verwenden?

Nur wenn das Produkt tatsächlich keine Konservierungsstoffe enthält und der Claim nach EU-Recht nicht irreführend ist.

Darf ich einen Claim verwenden, der gesetzlich nicht definiert ist?

Grundsätzlich ja, aber der Claim darf beim Verbraucher nicht zu falschen Rückschlüssen über das Produkt führen.

Muss ich trotzdem alle Pflichtangaben machen, wenn ich Claims hinzufüge?

Ja, freiwillige Angaben dürfen niemals die Sichtbarkeit oder Verständlichkeit der Pflichtangaben beeinträchtigen.

8. Wer kontrolliert die Einhaltung der Zutatenliste?

Um den gesetzlichen Anforderungen an die Zutatenliste gerecht zu werden, sind regelmässige Kontrollen und die Einhaltung der Vorschriften unerlässlich. Unternehmen müssen nachweisen können, dass die Angaben auf ihren Etiketten korrekt, aktuell und vollständig sind.

Wichtige Kontrollpunkte:

  • Rezepturkontrolle: Überprüfe, ob die tatsächliche Zusammensetzung des Produkts mit den deklarierten Zutaten übereinstimmt.
  • Dokumentation: Sorge für aktuelle Spezifikationen aller verwendeten Rohstoffe und Zutatenblends.
  • Gesetzliche Aktualisierungen: Verfolge Änderungen in der relevanten Gesetzgebung, z. B. Verordnung (EU) 1169/2011, aufmerksam.
  • Audits: Führe regelmässig interne Audits von Etiketten, Zutatenlisten und Rezepturen durch, gemäss HACCP-Grundsätzen.
  • Softwarenutzung: Erwäge den Einsatz von Etikettierungssoftware, die Updates verfolgt und Konsistenz sicherstellt.

Häufig gestellte Fragen zu Kontrolle und Einhaltung

Wie oft muss ich meine Etiketten kontrollieren?

Mindestens jährlich, aber bei jeder Änderung von Rezeptur, Gesetzgebung oder Lieferant ist eine sofortige Kontrolle erforderlich.

Muss ich eine Dokumentation meiner Zutatenlisten aufbewahren?

Ja, Unternehmen müssen nachweisen können, dass ihre Etiketten auf korrekten und aktuellen Informationen basieren.

Was ist das Risiko, wenn meine Zutatenliste nicht stimmt?

Fehlerhafte Deklaration kann zu Verwarnungen, Bussgeldern, Produktrückrufen und Reputationsschäden führen.


Eine korrekte Zutatenliste ist nicht nur eine gesetzliche Pflicht, sondern auch eine Frage der Transparenz und des Verbrauchervertrauens. Mit dem richtigen Wissen über die Gesetzgebung, einem soliden Prozess und unterstützenden Tools bist du schnell und zuverlässig compliant.

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Basierend auf Verordnung (EU) 1169/2011 (Lebensmittelinformation für Verbraucher), Verordnung (EG) 1333/2008 (Zusatzstoffe), Verordnung (EG) 1334/2008 (Aromen) und Verordnung (EU) 2015/2283 (Nanomaterialien).

Hinweis: Dieser Leitfaden dient der Information und ersetzt keine rechtliche Beratung. Im Zweifelsfall solltest du immer die vollständigen Gesetzestexte heranziehen.