Neue EU-Regeln fürs Weinetikett: was jetzt drauf muss

Jahrelang war Wein der Sonderfall im Kennzeichnungsrecht: "Enthält Sulfite" aufs Etikett, fertig. Diese Zeit ist vorbei. Seit Dezember 2023 braucht auch Wein ein Zutatenverzeichnis und eine Nährwertdeklaration, wie jedes andere Lebensmittel. Ein Teil davon darf digital über einen QR-Code laufen, aber nicht alles. Für QA-Teams bei Weinerzeugern, Abfüllern und Importeuren bedeutet die neue Weinkennzeichnung: Daten bei den Erzeugern einsammeln, Etiketten überarbeiten und genau wissen, was physisch auf die Flasche gehört.

In Kürze: die neuen Regeln fürs Weinetikett

Was hat sich geändert? Seit Dezember 2023 sind ein Zutatenverzeichnis und eine Nährwertdeklaration für Wein und aromatisierte Weinerzeugnisse Pflicht (Verordnung (EU) 2021/2117).

Was muss immer physisch aufs Etikett? Der Brennwert (kJ/kcal) und alle Allergene: Sulfite, Ei- und Milcherzeugnisse, Lysozym.

Was darf per QR-Code laufen? Das vollständige Zutatenverzeichnis und der Rest der Nährwertdeklaration. Der QR-Code darf ausschließlich zu den Pflichtinformationen führen: keine Werbung, keine Cookies, kein Tracking.

Für wen gilt das? Erzeuger, Importeure und Abfüller. Wein, der vor dem 8. Dezember 2023 erzeugt wurde, darf mit dem alten Etikett verkauft werden, bis die Bestände aufgebraucht sind.

Was hat sich am Weinetikett geändert?

Wein fiel lange aus den üblichen Kennzeichnungsregeln heraus: Von den Pflichtangaben der Lebensmittelinformationsverordnung musste nur die Allergenangabe ("Enthält Sulfite") auf die Flasche. Die Verordnung (EU) 2021/2117 macht damit Schluss. Wein und aromatisierte Weinerzeugnisse, die seit Dezember 2023 erzeugt werden, brauchen ein vollständiges Zutatenverzeichnis und eine Nährwertdeklaration.

Neu ist auch der digitale Weg: Als erste Produktkategorie darf Wein einen Teil dieser Informationen über einen QR-Code auf dem Etikett anbieten, das sogenannte E-Label. Das spart Platz auf der Flasche, doch die Regeln legen genau fest, was digital laufen darf und was nicht.

Was muss immer physisch aufs Etikett?

Zwei Dinge dürfen nie nur hinter einem QR-Code stehen:

  • Der Brennwert, in kJ und kcal. Er gehört immer auf das physische Etikett.
  • Alle Allergene: Sulfite, Ei- und Milcherzeugnisse (etwa Kasein zum Schönen) und Lysozym. Auch wenn das vollständige Zutatenverzeichnis digital steht, bleiben die Allergene physisch auf der Flasche.

Die übrigen Pflichtangaben, die schon vorher galten - etwa Alkoholgehalt, Füllmenge, Herkunft und Losnummer - ändern sich nicht.

Was darf per QR-Code laufen?

Das vollständige Zutatenverzeichnis und die vollständige Nährwertdeklaration (Zucker, Fette, Kohlenhydrate, Eiweiß, Salz) dürfen digital laufen, erreichbar über einen QR-Code auf dem Etikett. Dabei gelten strenge Bedingungen:

  • Der QR-Code führt direkt zu den Pflichtinformationen, ohne Umwege.
  • Die Seite enthält keine Werbung und keine Verkaufsfunktionen und setzt keine Cookies und kein Tracking.
  • Die Informationen stehen in der Sprache des Absatzmarktes zur Verfügung: für Deutschland also auf Deutsch, auf dem Etikett und hinter dem QR-Code.

Eine gewöhnliche Produktseite mit Bestellbutton reicht also nicht. In der Praxis nutzen Erzeuger dafür ein eigenes E-Label, getrennt von der Marketing-Website.

Wie teilt man das in der Praxis auf?

Angenommen, du importierst einen spanischen Rioja. Dann sieht die Aufteilung so aus:

Auf der Flasche Hinter dem QR-Code
Brennwert: 310 kJ / 74 kcal je 100 ml Vollständige Nährwertdeklaration
"Enthält Sulfite" Zutatenverzeichnis: Trauben, konzentrierter Traubenmost, Sulfite
Alkoholgehalt, Füllmenge, Herkunft, Abfüller  

Das Zutatenverzeichnis funktioniert wie bei jedem Lebensmittel: absteigend nach Gewicht, mit hervorgehobenen Allergenen. Achte auf die Terminologie: Es heißt "konzentrierter Traubenmost", nicht "Traubensaft" - Most ist der weinbaulich korrekte Begriff und der Ausdruck, den die Verordnung verwendet.

Was zählt als Zutat - und was nicht?

Die zentrale Frage für jeden Winzer, der das Verzeichnis aufstellt: Gehören alle önologischen Mittel hinein? Die Antwort steht im Q&A-Dokument der Europäischen Kommission:

  • Zusatzstoffe sind Zutaten. Konservierungsstoffe, Säureregulatoren und andere Zusätze gehören ins Verzeichnis, angegeben mit ihrer Funktionsklasse plus Name oder E-Nummer, zum Beispiel "Konservierungsstoff: Sulfite" oder "Säureregulator: Weinsäure".
  • Verarbeitungshilfsstoffe müssen nicht hinein. Schönungsmittel wie Bentonit und technische Enzyme sind keine Zutat und bleiben außerhalb des Verzeichnisses.
  • Außer allergene Hilfsstoffe. Kasein, Lysozym und Eieralbumin, die nach dem Schönen im Enderzeugnis verbleiben, müssen immer als Allergen deklariert werden - physisch auf dem Etikett, auch wenn sie nicht im Zutatenverzeichnis stehen.

Für die Spezifikation heißt das: Halte alle eingesetzten Mittel fest und bestimme pro Mittel, ob es ein Zusatzstoff (ins Verzeichnis), ein Verarbeitungshilfsstoff (nicht ins Verzeichnis) oder ein allergener Hilfsstoff (aufs Etikett) ist.

Wo geht es in der Praxis schief?

Der Erzeuger liefert keine vollständigen Daten

Ein Importeur bekommt vom Erzeuger nur "Trauben, Sulfite"; die Nährwerte fehlen. Ohne diese Angaben lässt sich das Etikett nicht fertigstellen. Fordere ausdrücklich das vollständige Zutatenverzeichnis und die Nährwertdeklaration an. Liefert der Erzeuger sie nicht, bleibt nur, selbst eine Laboranalyse durchführen zu lassen - als Importeur oder Abfüller trägst du dafür die Verantwortung.

Allergene nur hinter dem QR-Code

Ein Winzer setzt "Enthält Sulfite, Ei, Milch" nur aufs E-Label. Bei einer Kontrolle der amtlichen Lebensmittelüberwachung gibt das eine Beanstandung: Allergene gehören immer physisch aufs Etikett. Setze sie auf die Flasche, deutlich hervorgehoben.

Der QR-Code führt zu Marketing

Eine Weinmarke verweist mit dem QR-Code auf eine Produktseite mit Werbung und Tracking-Cookies. Das ist nicht erlaubt. Prüfe jeden QR-Code im Regal: Führt er direkt zu einer sauberen Seite mit ausschließlich den Pflichtinformationen?

Häufige Fragen zum Weinetikett

Muss jede Zutat des Weins aufs Etikett?

Ja, seit Dezember 2023 müssen alle verwendeten Zutaten angegeben werden, zum Beispiel "Trauben, konzentrierter Traubenmost, Sulfite". Das darf auf dem Etikett selbst oder per QR-Code stehen.

Ist die Nährwertdeklaration für Wein Pflicht?

Der Brennwert (kJ/kcal) muss immer physisch auf dem Etikett stehen. Die vollständige Nährwertdeklaration darf per QR-Code laufen, sofern dieser leicht erreichbar ist.

Darf ich Allergene nur per QR-Code angeben?

Nein. Sulfite, Ei- und Milcherzeugnisse und Lysozym müssen immer physisch auf dem Etikett stehen.

Was, wenn mein Erzeuger keine Nährwerte liefern kann?

Dann bist du als Importeur oder Abfüller verpflichtet, diese selbst bestimmen zu lassen, zum Beispiel per Laboranalyse. Ohne diese Angaben lässt sich das Produkt nicht regelkonform kennzeichnen.

Darf der QR-Code auch zu Werbung führen?

Nein. Der QR-Code darf ausschließlich zu den Pflichtinformationen führen, ohne Marketing, Verkaufsfunktionen oder Cookies und Tracking.

Dürfen alle Informationen auf Englisch stehen?

Für Wein auf dem deutschen Markt müssen alle Pflichtinformationen auf Deutsch verfügbar sein, sowohl auf dem Etikett als auch hinter dem QR-Code.

Müssen Schönungsmittel aufs Etikett?

Nein, Verarbeitungshilfsstoffe wie Bentonit gehören nicht ins Zutatenverzeichnis. Ausnahme: allergene Hilfsstoffe (Kasein, Lysozym, Eieralbumin), die im Enderzeugnis verbleiben, müssen immer als Allergen physisch aufs Etikett.

Darf ich meine alten Etiketten noch verwenden?

Wein, der vor dem 8. Dezember 2023 erzeugt wurde, darf mit dem alten Etikett verkauft werden, bis die Bestände aufgebraucht sind. Alles, was danach erzeugt wurde, muss den neuen Regeln entsprechen.

Von der Spezifikation zum Weinetikett

Die neuen Regeln machen aus Wein ein gewöhnliches Lebensmittel: Das Zutatenverzeichnis muss zum Produktionsprozess passen, die Allergene zu den eingesetzten Hilfsstoffen und die Nährwerte zur Analyse. Genau dafür ist Eclarion gebaut: Du legst die Zusammensetzung einmal in der Spezifikation fest - Trauben, Most, Zusatzstoffe und Hilfsstoffe - und erzeugst daraus die Zutatendeklaration, die Allergenangabe und die Nährwertdeklaration. Auch die Angaben hinter dem QR-Code kommen so aus einer Quelle, in jeder Sprache, die dein Markt verlangt. Starte kostenlos eine Testversion und bring dein erstes Weinetikett zum Stimmen.

Mehr erfahren? Die offizielle Übersicht findest du auf der Website der Europäischen Kommission.