Neue EU-Regeln zum Identitätskennzeichen (Oval)
Seit dem 9. Mai 2024 gelten neue Regeln für das Identitätskennzeichen (das "Oval") auf Lebensmitteln tierischen Ursprungs. Die Delegierte Verordnung (EU) 2024/1141 schreibt vor, dass die Bezeichnung "Europäische Gemeinschaft" (EG) durch "Europäische Union" (EU) ersetzt wird.
Auf einen Blick: Änderung des EU-Identitätskennzeichens
Was ändert sich? Ab dem 9. Mai 2024 musst du "EG" durch "EU" auf dem Identitätskennzeichen (Oval) tierischer Produkte ersetzen. Alte Kennzeichen dürfen bis zum 31. Dezember 2028 verwendet werden, aber stell rechtzeitig um.
Was musst du tun? Passe dein Identitätskennzeichen über Account > Dein Konto in Eclarion an. Wähle EU, EC oder UE als neue Abkürzung.
Warum ist das wichtig? Die EU-Verordnung 2024/1141 macht dies zur Pflicht für Rückverfolgbarkeit und Lebensmittelsicherheit. Nicht konforme Produkte dürfen nach 2028 nicht mehr verkauft werden.
Das Identitätskennzeichen ist ein Pflichtelement auf Lebensmitteln tierischen Ursprungs, die in zugelassenen Betrieben hergestellt werden. Es dient der Rückverfolgbarkeit, der Lebensmittelsicherheit und der Herkunftssicherung von Produkten.
Wie ist das Identitätskennzeichen aufgebaut und was ändert sich?
Das Identitätskennzeichen bleibt ein Oval mit folgenden Angaben:
- Land: Das Kennzeichen muss den Namen des Landes angeben, in dem der Betrieb ansässig ist - entweder ausgeschrieben oder mit einem aus zwei Buchstaben bestehenden Code gemäß der entsprechenden ISO-Norm. Eclarion verwendet die Abkürzungen der verschiedenen Mitgliedstaaten: AT, BE, DE, DK, ES, FI, FR, GR, IE, IT, LU, NL, PT, SE und UK.
- Zulassungsnummer: Die eindeutige Nummer, die dem Betrieb von der zuständigen Behörde zugewiesen wurde.
- Bezeichnung der Europäischen Union: Dies hat sich grundlegend geändert. Anstelle der alten Abkürzungen für "Europäische Gemeinschaft" (EG) muss nun eine der folgenden "Europäische Union" (EU)-Abkürzungen verwendet werden:
- EC - European Community (Englisch)
- EU - Europäische Union (mehrere Sprachen)
- EL - Ευρωπαϊκή Ένωση (Griechisch)
- UE - Union Européenne (Französisch) / Unión Europea (Spanisch) / Unione Europea (Italienisch) / União Europeia (Portugiesisch)
- EE - Euroopa Liit (Estnisch)
- AE - An tAontas Eorpach (Irisch)
- ES - Europos Sąjunga (Litauisch)
- EÚ - Európska únia (Slowakisch)
Achtung: Dies sind die neuen EU-Abkürzungen, die die alten EG-Abkürzungen ersetzen. Für den deutschen Markt wird in der Regel EU oder EC verwendet. Die Wahl der Abkürzung kann vom Zielmarkt (und der dort üblichen Sprache) oder der Kundenpräferenz abhängen. Wichtig ist, innerhalb des eigenen Unternehmens konsistent zu bleiben.
Wie stellst du das in Eclarion ein?

In Eclarion kannst du das Identitätskennzeichen einfach an die neue Gesetzgebung anpassen. Folge diesen Schritten:
- Gehe zu den Einstellungen: Navigiere zu Account > Dein Konto.
- Wähle das richtige Land
- Gib die richtige Identifikationsnummer ein: durch Klicken auf "hier klicken"
- Wähle die richtige Abkürzung: Wähle die gewünschte EU-Abkürzung (z.B. EC, EU, UE) aus der Liste der offiziellen EU-Sprachabkürzungen.
- Prüfe und bestätige: Kontrolliere die Änderungen und klicke auf Speichern.
Alle Produktspezifikationen werden nun automatisch aktualisiert.
Wie lang ist die Übergangszeit für das neue Identitätskennzeichen?
Bis zum 31. Dezember 2028 dürfen Produkte mit dem alten "Europäische Gemeinschaft"-Kennzeichen (wie "EG" für Deutschland, "CE" für Frankreich, "EF" für Dänemark) noch verkauft werden, sofern sie vor diesem Datum hergestellt wurden. Ab dem 31. Dezember 2028 müssen alle Produkte die neuen EU-Abkürzungen verwenden. Unser Tipp: Stell jetzt schon um, dann vermeidest du den Aufwand mit zwei Etikettenversionen.
Wann ist eine Zulassung von Betrieben erforderlich?
Betriebe, die Lebensmittel tierischen Ursprungs für den menschlichen Verzehr verarbeiten, müssen in der Regel zugelassen werden. Eine Ausnahme gilt für Betriebe, die hauptsächlich an Endverbraucher liefern und nur begrenzt, lokal und gelegentlich an andere Betriebe. Schlachtbetriebe und Kühlhäuser müssen immer zugelassen sein.
Ob eine Zulassung erforderlich ist, hängt von Umfang, Standort und Art der Tätigkeiten ab. So braucht beispielsweise ein Metzger mit Ladengeschäft, der lokal ein paar Gastronomiebetriebe beliefert, meist keine Zulassung. Ein Großhändler, der Fleisch verarbeitet und breit vertreibt, hingegen schon. Produkte aus nicht zugelassenen Betrieben dürfen niemals an zugelassene Betriebe geliefert werden.
Diese Vorgaben gewährleisten Lebensmittelsicherheit und Tierschutz. Wenn du unsicher bist, ob dein Betrieb eine Zulassung oder Registrierung braucht, kann die zuständige Behörde in deinem Land mit Praxisbeispielen für Lebensmittelhersteller weiterhelfen.
Häufig gestellte Fragen
Muss ich meinen bestehenden Bestand neu etikettieren?
Nein. Produkte, die vor dem 31. Dezember 2028 mit dem alten EG-Kennzeichen hergestellt wurden, dürfen bis zur Erschöpfung des Bestands verkauft werden. Neue Produktionsläufe müssen die neue EU-Bezeichnung tragen.
Welche Abkürzung soll ich wählen?
Zur Auswahl stehen: EU, EC, UE, EL, EE, AE, ES oder EÚ. Für den deutschen Markt ist EU oder EC am gebräuchlichsten. Exportierst du nach Frankreich, Spanien oder Italien? Dann kann UE praktischer sein. Entscheidend ist, innerhalb des Unternehmens konsistent zu bleiben.
Gilt diese Änderung für alle Lebensmittel?
Nein, nur für Lebensmittel tierischen Ursprungs (Fleisch, Fisch, Milchprodukte, Eier), die in zugelassenen Betrieben hergestellt werden. Pflanzliche Produkte benötigen kein Identitätskennzeichen.
Was passiert, wenn ich die Frist am 31. Dezember 2028 verpasse?
Nach diesem Datum dürfen Produkte mit der alten EG-Bezeichnung nicht mehr in den Handel gebracht werden. Stelle also sicher, dass du rechtzeitig vor der Frist auf die neue EU-Abkürzung umgestellt hast.
Wo finde ich die offizielle Gesetzgebung?
Der vollständige Text ist in der Delegierten Verordnung (EU) 2024/1141 auf EUR-Lex verfügbar.